Weitere Informationen zum Schattenwurf finden Sie in der Broschüre „Windenergie in Baden-Würtemberg“ des Umweltministeriums Baden-Würtemberg auf Seite 20.
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Art des Verfahrens | Förmliches Genehmigungsverfahren | Vereinfachtes Verfahren |
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Einsatzgebiet | Bei mindestens 20 Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist – oder auch auf Antrag des Antragstellers | Bei weniger als 20 Anlagen und wenn eine UVP nicht erforderlich ist. |
Dauer (nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen) | 7 Monate | 3 Monate |
Auslegung der Unterlagen | In den Rathäusern der betroffenen Kommunen, einen Monat lang | Ggf. freiwillig durch Antragsteller |
Einwendungsmöglichkeit für Anwohner | Ja – während der Auslegung und noch zwei Wochen danach, beim Landratsamt / der kreisfreien Stadt | Nein |
Erörterungstermin | Ja (Erörterung der Einwendungen) | Nein |
Möglichkeiten zu Widerspruch und Klage | Ja | Ja |