Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen – eine Information für Anwohnerinnen und Anwohner

Welchen Einfluss hat die Gemeinde? Welche Themen spielen eine Rolle? Wie läuft das Genehmigungsverfahren konkret ab?

Scrollen Sie sich durch die Informationen. Die Punkte zeigen Ihnen an, an welcher Stelle Sie sich befinden.

Windräder brauchen eine Genehmigung

So wie man bei der Gemeinde einen Bauantrag für ein neues Haus stellen kann, können Unternehmen in Baden-Württemberg beim Landratsamt / bei der kreisfreien Stadt einen Genehmigungsantrag für den Bau von Windrädern stellen.

Rechtliche Vorgaben eingehalten?

Die Behörde muss prüfen, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei Windrädern sind das vor allem der Lärmschutz sowie der Natur- und Artenschutz.
Weitere Aspekte: Flugsicherung, Denkmalschutz, Wasserversorgung sowie viele weitere öffentliche Interessen.

Kommune einverstanden?

Außerdem wird die Gemeinde bzw. Stadt gefragt, ob der Windpark mit den Planungen der Gemeinde zusammenpasst.

Fläche verfügbar?

Die Behörde prüft außerdem, ob das Unternehmen überhaupt Zugriff auf die Fläche hat, auf der es die Windenergieanlagen aufstellen will.

Genehmigung von Windrädern

Sie wird nach ihrem Einvernehmen gefragt

Erst wenn die Standortkommune erklärt hat, dass sie mit der Planung einverstanden ist, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Aber sie kann das Einvernehmen nicht einfach so verweigern.

Nur städtebauliche Gründe für eine Verweigerung

Ein Grund wäre, dass sie in ihrem Flächennutzungsplan die betreffenden Flächen ausgeschlossen hat, oder wenn andere wichtige städtebauliche Aspekte dagegensprechen. Sind die Gründe nicht stichhaltig, ersetzt die Genehmigungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen.

Zurückstellung möglich

Ist die Gemeinde noch dabei, einen Flächennutzungsplan im Hinblick auf die Windenergie zu erarbeiten, kann sie beantragen, dass das Genehmigungsverfahren um ein Jahr zurückgestellt wird.

Welchen Einfluss hat die Gemeinde / die Stadt?

Gutachten erforderlich

Damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten sind, muss das Unternehmen, das Windenergieanlagen bauen und betreiben will, Gutachten vorlegen.

Messungen und Untersuchungen im Vorfeld

Der Wind wird gemessen, Vögel werden beobachtet, es wird berechnet, wie sich Schall und Schattenwurf ausbreiten. Die Ergebnisse werden in Gutachten aufbereitet und sind Teil des Genehmigungsantrags.

im Einzelfall vertiefende Prüfung

Wenn der Windpark sehr groß ist oder wichtige Umweltgüter gefährdet sind, verlangt die Behörde eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Themen im Genehmigungsverfahren

Der zu erwartende Schall wird berechnet

Im Genehmigungsverfahren legt der Antragsteller eine sogenannte Schallprognose (oder „Immissionsprognose“) vor. Darin wird ausgerechnet, wie hoch die Lärmbelastung durch die beantragten Windenergieanlagen in der Umgebung maximal sein kann.

Bei Überschreitung der Richtwerte besteht Handlungsbedarf

Zeigen die Berechnungen, dass in benachbarten Wohngebieten die vorgeschriebenen Richtwerte überschritten werden, wird die Behörde beispielsweise verlangen, dass die Anlagen nachts leiser oder gar nicht betrieben werden. Wurden die Anlagen genehmigt und sind in Betrieb, kommt die Behörde und misst nach. Ist die Anlage lauter, als prognostiziert, muss die Behörde weitergehende Vorschriften machen.

Wie liest man die Schallprognose?

Die Schallprognose enthält Landkarten. In diese ist eingetragen, wo es in der Nachbarschaft aufgrund der Windräder maximal wie laut wird.

Lärmschutz

Die zu erwartende Beschattung von Wohnhäusern wird berechnet

Im Genehmigungsverfahren legt der Antragsteller eine sogenannte Schattenwurfprognose vor. Darin wird ausgerechnet, wie viele Stunden am Tag bzw. im Jahr benachbarte Wohnhäuser durch einen sich bewegenden Schatten betroffen sein können.

Bei Überschreitung der Richtwerte besteht Handlungsbedarf

Auch hierfür gibt es maximal zulässige Werte. Damit diese eingehalten werden können, müssen Windenergieanlagen eine Abschaltautomatik besitzen. Diese muss so programmiert werden, dass kein Wohnhaus mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 8 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen ist.

Wie liest man die Schattenwurfprognose?

In den Genehmigungsunterlagen finden sich Landkarten, die zeigen, an wie vielen Minuten / Stunden in der Nachbarschaft der Anlagen insgesamt mit Schattenwurf zu rechnen ist.

Schutz von Schattenwurf

Natur- und Artenschutz

Bestimmte Arten von Vögeln und Fledermäusen gehören zu den windkraftempfindlichen Tierarten. Besonders geschützte Tierarten unter ihnen dürfen nicht getötet, gestört oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt werden.

Die zu erwartenden Störungen von Arten werden ermittelt

Die Gutachter untersuchen im Vorfeld das Verhalten von Vögeln und Fledermäusen – und geben eine Einschätzung ab, ob bzw. in welchem Ausmaß Störungen zu erwarten sind.

Gibt es hier Richtwerte?

Es darf kein „signifikant erhöhtes“ Tötungsrisiko durch die Anlagen zu erwarten sein. Und wenn doch, müssen bestimmte Schutzmaßnahmen das Tötungsrisiko verringern oder den Erhalt des Lebensraumes der Tiere sichern. Zum Beispiel ein Abschalten der Anlagen in den Zeiten, wenn Fledermäuse fliegen.

Artenschutz

Vollständigkeit wird geprüft

Wenn alle Unterlagen und Gutachten vorliegen, stellt das Unternehmen den offiziellen Antrag. Nun prüft die Behörde, ob die Unterlagen vollständig sind. Sind sie das, beginnt das Genehmigungsverfahren.

Fachleute prüfen

Die Fachleute in der Behörde prüfen, ob die Gutachten stimmen und ob die Vorschriften eingehalten sind. Dazu werden weitere Fachbehörden und Dienststellen gefragt, ob es aus ihrer Sicht Bedenken gibt.

Genehmigung muss erteilt werden

Wenn die Prüfung zeigt, dass die Gutachten plausibel sind und alle Vorschriften eingehalten sind, muss die Behörde innerhalb einer bestimmten Frist eine Genehmigung erteilen.

Der nächste Schritt: Beteiligung an einer Ausschreibung

Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Unternehmen sich bei der Bundesnetzagentur an einer Ausschreibung beteiligen kann (siehe dazu Bundesnetzagentur)

Info Grafik öffnen

Vorhabenbeschreibung für den eiligen Leser

In der Regel sind es mehrere Ordner, in denen man sich zurechtfinden muss. Als eilige Leserin / eiliger Leser sollte man sich auf die „Vorhabenbeschreibung“ konzentrieren. Sie steht im 1. Ordner am Anfang der Unterlagen, direkt hinter dem ausgefüllten Formular. In der Vorhabenbeschreibung stellt das Unternehmen dar, was es genau beantragt, welche Anlagen es bauen will und wo sie diese bauen will.

Die Gutachten finden sich weiter hinten

Die Gutachten finden sich in der Regel in einem oder mehreren Ordnern am Ende des Antrags. Dort finden sich die Schallprognose, die Prognose des Schattenwurfs sowie die Gutachten zu Arten- und Landschaftsschutz.

Dazwischen technische Unterlagen

Dazu gehören etwa Ausführungen zur Standsicherheit, zum Schutz vor Eiswurf und zum Brandschutz. Außerdem muss der Antragsteller hier auch erklären, dass er sich verpflichtet, die Anlage nach Betriebsende auch wieder zurückzubauen – mit entsprechender Bankbürgschaft. Außerdem Aussagen zu den Abfällen und dem Schutz des Grundwassers.

Wie finde ich mich im Genehmigungsantrag zurecht?

Welches Verfahren?

Förmliches oder vereinfachtes Verfahren?

Art des Verfahrens Förmliches Genehmigungsverfahren Vereinfachtes Verfahren
Einsatzgebiet Bei mindestens 20 Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist – oder auch auf Antrag des Antragstellers Bei weniger als 20 Anlagen und wenn eine UVP nicht erforderlich ist.
Dauer (nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen) 7 Monate 3 Monate
Auslegung der Unterlagen In den Rathäusern der betroffenen Kommunen, einen Monat lang Ggf. freiwillig durch Antragsteller
Einwendungsmöglichkeit für Anwohner Ja – während der Auslegung und noch zwei Wochen danach, beim Landratsamt / der kreisfreien Stadt Nein
Erörterungstermin Ja (Erörterung der Einwendungen) Nein
Möglichkeiten zu Widerspruch und Klage Ja Ja